Kleingartenverein
Kleingartenverein "Feierstunde" e.V.
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Informationen

Informationen, Beiträge, Sonstiges für unsere Mitglieder des KGV "Feierstunde" e.V.

Information zur Beitragsanpassung und Änderungen der Laubenversicherung sowie des Mitgliedsbeitrags ab 01.01.2026

Liebe Mitglieder,
wir informieren Sie über aktuelle Änderungen im Bereich der Laubenversicherung sowie des Mitgliedsbeitrags des Kreisverbandes Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V., die ab dem 01.01.2026 gelten.

1. Anpassung des Mitgliedsbeitrags des Kreisverbandes

Der Mitgliedsbeitrag des Kreisverbandes Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V. wurde ebenfalls zum 01.01.2026 auf 35,00 € jährlich angepasst.

Der daraus entstehende Differenzbetrag in Höhe von 5,00 € wird ebenfalls mit der Pachtrechnung im IV. Quartal 2026 nachgefordert.

2. Beitragsanpassung Laubenversicherung

Die Grundprämie für die Regeldeckung der Laubenversicherung beträgt ab dem 01.01.2026 44,00 € pro Garten/Parzelle (inkl. Versicherungssteuer).

Der sich daraus ergebende Differenzbetrag in Höhe von 10,00 € wird zusammen mit der Pachtrechnung im IV. Quartal 2026 nachgefordert.

2.2 Erweiterung des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz wird ab 01.01.2026 erweitert. Neu eingeschlossen sind unter anderem:

• Überschwemmung und Rückstau
• Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
• Vandalismus und Beraubung
• Schäden durch Waschbären und Wildschweine
• Seng-, Rauch- und Rußschäden
• Erweiterungen bei Aufräumungs- und Abbruchkosten
Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.

Bitte beachten Sie, dass bei größeren oder hochwertig ausgestatteten Lauben eine Zusatzversicherung erforderlich sein kann, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Für weiterführende Informationen zum Thema Versicherungen sowie die dazugehörigen notwendigen Formulare bitten wir um Beachtung der folgenden Quelle können Sie gerne nachlesen unter:

👉 www.kleingarten-leipzig.de

(Bereich: Versicherungen)

Dort stehen Ihnen alle relevanten Informationen sowie direkte Links zu den benötigten Formularen zur Verfügung.

Ansprechpartner Versicherungen:

Wirtschaftskontor Karsten Heine

Südstraße 25

04416 Markkleeberg

Telefon: 0341 35 01 95 86

Fax: 0341 35 01 95 85

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Wichtige Mitteilung zur Grundsteuer 2025


Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,
beachten Sie bitte die nachfolgende Information und informieren die Pächter darüber.

Grundsteuer 2025 - keine Zahlung ohne neuen Bescheid
› Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid.

Aufgrund der ab dem 01.01.2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird die Festsetzung der Grundsteuer den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide gegebenenfalls auch Vorauszahlungsbescheide waren Bescheide für Folgejahre. Sie wurden in diesen aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen zur Grundsteuer zu leisten.

Grundsteuerbescheide, die vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Damit entfallen die Zahlungsverpflichtungen aus diesen Bescheiden ab dem 01.01.2025 zunächst.


Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.
Haben Sie dem Eigentümer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Eine Lastschrift erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Fall ein neuer Grundsteuerbescheid (nach dem 01.01.2025) versandt.
D. Dintel
Olaf Pöschel
Schatzmeister
Geschäftsführer
Kreisverband Leipzig der Kleingärtner



Information für unsere Mitglieder !

Das Mitteilungsblatt "Leipziger Gartenfreund" kann von jedem Mitglied monatlich beim Vorstand im empfang genommen werden.

Es ist auch möglich den "Leipziger Gartenfreund" direkt als PDF zu lesen.

-> Hier geht es zur Übersichtsseite der online verfügbaren Ausgaben.

Folgende Hinweise sind von den Kleingärtnern zu beachten:

  • Der Kleingartenpächter darf die Nutzer anderer Gärten und an die Kleingartenanlage angrenzender Grundstücke nicht durch unnötigen Lärm und Geräusche stören bzw. belästigen.
  • Motorbetriebene Gartengeräte und sonstige lärmerzeugende Geräte dürfen am Sonntagen und Feiertagen nicht benutzt werden. Die Benutzung ist Montag - Samstag von 7:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 20:00 Uhr gestattet. Dies trifft auch auf die Verrichtung lärmerzeugender Arbeiten zu. In der Mittagszeit ist auch an diesen Tagen die Benutzung untersagt.


Euer Vorstand