Kleingartenverein
Kleingartenverein "Feierstunde" e.V.
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Informationen

Informationen, Beiträge, Sonstiges für unsere Mitglieder des KGV "Feierstunde" e.V.

 

Wichtige Mitteilung zur Grundsteuer 2025


Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,
beachten Sie bitte die nachfolgende Information und informieren die Pächter darüber.

Grundsteuer 2025 - keine Zahlung ohne neuen Bescheid
› Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid.

Aufgrund der ab dem 01.01.2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird die Festsetzung der Grundsteuer den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide gegebenenfalls auch Vorauszahlungsbescheide waren Bescheide für Folgejahre. Sie wurden in diesen aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen zur Grundsteuer zu leisten.

Grundsteuerbescheide, die vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Damit entfallen die Zahlungsverpflichtungen aus diesen Bescheiden ab dem 01.01.2025 zunächst.


Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.
Haben Sie dem Eigentümer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Eine Lastschrift erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Fall ein neuer Grundsteuerbescheid (nach dem 01.01.2025) versandt.
D. Dintel
Olaf Pöschel
Schatzmeister
Geschäftsführer
Kreisverband Leipzig der Kleingärtner



Information für unsere Mitglieder !

Das Mitteilungsblatt "Leipziger Gartenfreund" kann von jedem Mitglied monatlich beim Vorstand im empfang genommen werden.

Es ist auch möglich den "Leipziger Gartenfreund" direkt als PDF zu lesen.

-> Hier geht es zur Übersichtsseite der online verfügbaren Ausgaben.

Folgende Hinweise sind von den Kleingärtnern zu beachten:

  • Der Kleingartenpächter darf die Nutzer anderer Gärten und an die Kleingartenanlage angrenzender Grundstücke nicht durch unnötigen Lärm und Geräusche stören bzw. belästigen.
  • Motorbetriebene Gartengeräte und sonstige lärmerzeugende Geräte dürfen am Sonntagen und Feiertagen nicht benutzt werden. Die Benutzung ist Montag - Samstag von 7:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 20:00 Uhr gestattet. Dies trifft auch auf die Verrichtung lärmerzeugender Arbeiten zu. In der Mittagszeit ist auch an diesen Tagen die Benutzung untersagt.


Euer Vorstand