Folgende Hinweise sind von den Kleingärtnern zu beachten:

  • Der Kleingartenpächter darf die Nutzer anderer Gärten und an die Kleingartenanlage angrenzender Grundstücke nicht durch unnötigen Lärm und Geräusche stören bzw. belästigen.
  • Motorbetriebene Gartengeräte und sonstige lärmerzeugende Geräte dürfen am Sonntagen und Feiertagen nicht benutzt werden. Die Benutzung ist Montag - Samstag von 7:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 20:00 Uhr gestattet. Dies trifft auch auf die Verrichtung lärmerzeugender Arbeiten zu. In der Mittagszeit ist auch an diesen Tagen die Benutzung untersagt.


Euer Vorstand