Kleingartenverein
Kleingartenverein "Feierstunde" e.V.
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Anbau Wasseruhren

An alle Vereinsmitglieder !
 
Ab 13.04.2026 werden im gesamten Verein die Wasseruhren wieder angebaut.
 
Bitte Tore geöffnet lassen sowie Freischneiden der Wasseruhren.
 
Wasserverantwortliche des Vereines

Zusätzlicher Termin Arbeitseinsatz

An alle Vereinsmitglieder !
 
Am 18.04.2026 soll es einen
zusätzlichen Arbeitseinsatz geben,
auf Grund der vielen anstehenden
Arbeiten im Verein.
Beginn ist 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
Diese Bitte richtet sich an alle Pächter.
 
Wir bitten um rege Teilnahme, damit
unser Verein wieder schöner wird.
 
Vielen Dank!
Der Vorstand

Jahresplan der Arbeitseinsätze für 2026

Samstag, 16.05.2026 8-12 Uhr
Samstag, 20.06.2026 8-12 Uhr
Samstag, 18.07.2026 8-12 Uhr
Samstag, 22.08.2026 8-12 Uhr
Samstag, 19.09.2026 8-12 Uhr
Samstag, 17.10.2026 8-12 Uhr

Information zu den Arbeitseinsätzen

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
um die Arbeitseinsätze besser planen zu können, bitten wir euch, vorab mitzuteilen, wer teilnimmt und mit wie vielen Personen ihr kommt.
Sollte es euch nicht möglich sein, an den festgelegten Terminen teilzunehmen, können die erforderlichen Arbeitsstunden nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand nachgeholt werden.
Ohne eine solche Absprache können die Stunden leider nicht berücksichtigt werden.

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Unterstützung!

Euer Vorstand

Mitteilung zur Grundsteuer 2025


Wichtige Mitteilung zur Grundsteuer 2025


Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,
beachten Sie bitte die nachfolgende Information und informieren die Pächter darüber.

Grundsteuer 2025 - keine Zahlung ohne neuen Bescheid
› Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid.

Aufgrund der ab dem 01.01.2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird die Festsetzung der Grundsteuer den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide gegebenenfalls auch Vorauszahlungsbescheide waren Bescheide für Folgejahre. Sie wurden in diesen aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen zur Grundsteuer zu leisten.

Grundsteuerbescheide, die vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Damit entfallen die Zahlungsverpflichtungen aus diesen Bescheiden ab dem 01.01.2025 zunächst.


Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.
Haben Sie dem Eigentümer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Eine Lastschrift erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Fall ein neuer Grundsteuerbescheid (nach dem 01.01.2025) versandt.
D. Dintel
Olaf Pöschel
Schatzmeister
Geschäftsführer
Kreisverband Leipzig der Kleingärtner



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